Sandra Stoffers: Inge Hannemann in Gelsenkirchen

„Wie er (Guntram Schneider) es sich denn vorstelle, dass ein ALG II-Bezieher eine Verfassungsklage finanziell stemmen kann.“ Das fragte Inge Hannemann den NRW-Arbeits- und Sozialminister, der die Ungerechtigkeit der Sanktionspraxis im Wege eines Kampfes der Mitarbeiter aus dem Jobcenter heraus, nicht befürwortet.

„Inge Hannemann fordert die Mitarbeiter des Jobcenters auf, eine Revolution von innen zu starten und ein Netzwerk zu bilden.“

via Inge Hannemann in Gelsenkirchen – Gelsenkirchen – lokalkompass.de.

Tatsächlich ist nicht die finanzielle Machbarkeit einer solchen Verfassungsklage das Problem, sondern der Weg durch die Instanzen. Wer sich bis zum Bundessozialgericht durchklagt, und im Recht ist, gewinnt auch meist. Dann besteht keine Gelegenheit für eine Verfassungsklage.

Das müsste schon über den politischen Weg einer „Abstrakten Normenkontrollklage“ (hier liegt dann kein konkreter Fall zu Grunde, deswegen „abstrakt“) geschehen. Was nicht weniger kompliziert ist, da es bei der Frage von „Zweifeln“ oder „Nichtigkeit“ zum Beispiel schon Streit gibt. Entscheidender dürfte sein, dass sich kein Antragsteller (die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages) finden wird.

Wie sich im Fall der Kosten der Unterkunft im Fall des Sozialgerichts Mainz oder in der Vorlage bezüglich der Verfassungswidrigkeit des Regelsatzes zum Bundesverfassungsgericht durch das SG Berlin gezeigt hat, gibt es immer wieder mal ähnlich kritische Richter, die einen Gang zum Bundesverfassungsgericht über die „Konkrete Normenkontrolle“ möglich machen.

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